ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
DER VECTORCAM GMBH
Für die Geschäftsbeziehung zwischen vectorcam und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt vectorcam nicht an, es sei denn, vectorcam hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Angebote von vectorcam sind freibleibend. Der Kunde ist an seine Bestellung 14 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung von vectorcam oder Auslieferung der Ware zustande und ist bindend. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind. vectorcam bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Mit Lieferung und Bezahlung von Software-Programmen erwirbt der Kunde Eigentum an der Diskette/CD und ein Nutzungsrecht am Programm gem. den Nutzungsbedingungen des Herstellers. Mit der Installation der Software erkennt der Kunde die Lizenzbedingungen an. vectorcam ist zur Teillieferung berechtigt. Abweichungen der gelieferten Waren- und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die wesentliche Leistung halten und für den Käufer zumutbar sind. Im kaufmännischen Verkehr sind darüber hinaus branchenübliche Abweichungen zulässig. Der Kaufvertrag stellt keinen Kauf auf Probe dar. Verzögert sich eine Leistung über den von vectorcam zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens 3 Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, daß sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt vectorcam mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung unmöglich, gilt folgendes: Soweit nicht grobe Fahrlässigkeit von vectorcam vorliegt, ist der Ersatz mittelbarer Schäden, auch der Ersatz von Ausfallstunden, ausgeschlossen. Für unmittelbare Schäden haftet vectorcam höchstens bis zum Betrag des Lieferauftrages. Im kaufmännischen Verkehr ist die Haftung von vectorcam für leichte Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware und bei Nichtlieferbarkeit, die nicht im Einwirkungsbereich von vectorcam liegt, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Nichtverfügbarkeit der Ware durch den Lieferanten/Hersteller, Handelsembargo oder Katastrophen ist vectorcam berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Versand und Zustellung - auch bei zumutbaren Teillieferungen - erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Mit Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über, ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über. Alle Nettopreisangebote gelten nur für Industrie, Handel, Gewerbe, Verbände und vergleichbare Institutionen sowie freie Berufe. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn nicht anders dargestellt. Alle Preise verstehen sich ab Lager Paderborn. Soweit die Fälligkeit der Zahlung auf der Auftragsbestätigung/Rechnung als Zahlungsziel bestimmt ist, gilt diese als kalendermäßig bestimmt, wobei die auf der Auftragsbestätigung/Rechnung vermerkte Zahlungsfrist ab dem Datum der Auftragsbestätigung/Rechnung errechnet wird. Verursacht der Besteller Lieferverzug, so betrifft dies nicht die Fristen der Fälligkeit. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnet vectorcam Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden von vectorcam bleibt unberührt. Dem Besteller bleibt es möglich, im Einzelfall einen geringeren Verzugsschaden nachzuweisen. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für vectorcam kosten- und spesenfrei angenommen. Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit Gegenforderungen möglich, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Im kaufmännischen Verkehr steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen von vectorcam zu. Alle Forderungen von vectorcam gegen den Besteller einschließlich derjenigen, für die vectorcam Wechsel angenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder vectorcam nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird. vectorcam ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind solche Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Aufforderung nicht erbracht, kann vectorcam vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährung von Ratenzahlungen schließt ein Rücktrittsrecht von vectorcam nicht aus. Voraussetzung der Gewährleistung: Bei der gelieferten Ware handelt es sich um Hard- oder Software, deren nähere Einsatzbedingungen und technische Umgebung sowie Bedienung vectorcam nicht bekannt sind. Gewährleistungspflichtige Mängel können deshalb von vectorcam nur dann anerkannt werden, wenn der Besteller einen Fehler gegenüber vectorcam in nachvollziehbarer Art so darlegt, daß er im Hause vectorcam reproduziert werden kann. vectorcam ist deshalb erst dann zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Besteller den Fehler schriftlich gerügt und alle zur Beschreibung des Fehlers erforderlichen Unterlagen und Programmablaufprotokolle an vectorcam ausgehändigt hat, die vectorcam das Nachvollziehen, Auffinden und Beheben des Fehlers möglich macht. |
Gewährleistungspflichtige Fehlfunktionen: Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Ware bzw. Software richtet sich in erster Linie nach der Produktbeschreibung des Herstellers. Soweit diese nicht vorhanden ist, nach dem Stand der Technik bzw. fachspezifischen Anforderungen zum Zeitpunkt der Bestellung. vectorcam übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung dafür, daß die Software nachträglichen Gesetzesänderungen (nach Bestelldatum) oder nachträglichen Änderungen in der Benutzeranforderung entspricht. Jeder Besteller ist alleine dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob eine bei vectorcam bestellte Ware auf seinem Computersystem lauffähig ist. vectorcam haftet dafür, daß die verkaufte Ware/Software entsprechend vorstehender Regelung einwandfrei lauffähig ist auf einem Referenzmodell im Haus von vectorcam, dessen Typenbeschreibung, Betriebssoftware, Netzwerkverbund und sonstige technische Beschaffenheit auf den jeweiligen Produktbeschreibungen vermerkt ist. Durchführung der Gewährleistung: Bei Mängeln an der gelieferten Ware erbringt vectorcam die Gewährleistung einer Nachlieferung oder Nachbesserung. Erst wenn die Nachbesserung mehrfach (in der Regel dreimal) fehlschlägt, steht dem Besteller ein Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises entsprechend dem Mangel oder Widerruf des Vertrages zu. Bei Verwendung der AGB im kaufmännischen Verkehr ist vectorcam außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener Ansprüche gegenüber den Herstellern, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache in dem Verantwortungsbereich von vectorcam. Kosten unbegründeter Mängelrügen trägt der Besteller. vectorcam behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten sowie an den aus ihrer Be- und Verarbeitung entstehenden Sachen bis zur Erfüllung aller von vectorcam jetzt oder künftig gegen den Besteller bestehenden Ansprüche vor. Etwaige Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für vectorcam vor, ohne daß vectorcam hieraus Pflichten erwachsen. Die Regelungen über den Eigentumsvorbehalt gelten analog auch für das an den Besteller übertragene Nutzungsrecht, d.h. die Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt nur vorläufig und ist jederzeit bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von vectorcam gegenüber dem Besteller widerruflich. Macht vectorcam seine Eigentums- oder Nutzungsvorbehalte geltend oder verlangt die Herausgabe der Ware aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits mit Auftrag im vollen Umfang an vectorcam ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von vectorcam, die Forderungen auch selbst einzuziehen, bleiben hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich vectorcam, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. vectorcam kann verlangen, daß der Besteller an vectorcam die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. vectorcam verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Haftung von vectorcam für Schäden, die aufgrund leichter Fahrlässigkeit von vectorcam oder seiner Erfüllungsgehilfen eintreten ist ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr ist darüber hinaus die Haftung von vectorcam für einfache Erfüllungshilfen auch im Falle grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr haftet vectorcam auch nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für Datenverlust des Bestellers. Der Besteller ist alleine verantwortlich für eine regelmäßige, d.h. tägliche Datensicherung. Im Übrigen ist die Haftung von vectorcam im kaufmännischen Verkehr auf den Betrag des Lieferpreises, der mit der schadensstiftenden Handlung zusammenhängt, beschränkt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Soweit eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, wird sie durch eine solche Bestimmung ersetzt, die rechtlich zulässig ist und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand - soweit gesetzlich zulässig - ist Paderborn. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes. Stand: August 2002 |